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Lansa Diffusion: Spezialist für Schaufensterauslagen

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Sortimentskasten „Luma“.

119,00279,00 Steuer nicht inbegriffen

Nachschub Zahlen & Währungen „Prestige Classic“-Sortiment

16,5049,90 Steuer nicht inbegriffen

Wiederauffüllung der „Prisma“-Reihe

13,9038,00 Steuer nicht inbegriffen

Ringständer "Marquise".

53,00 Steuer nicht inbegriffen

Sockel für Uhrenständer

11,9017,90 Steuer nicht inbegriffen

Werkstattschiffe (x10)

39,00 Steuer nicht inbegriffen

Über Lansa Diffusion

Seit mehr als 50 Jahren, Lansa Diffusion kombiniert Qualität, Flexibilität und Reaktionsfähigkeit, um Ihnen die besten Produkte und Dienstleistungen anzubieten.

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Ein Schlüsselspieler in optischer Markt, vertrauen uns jedes Jahr mehr und mehr von Ihnen.

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Häufig gestellte Fragen

In Frankreich sind alle Unternehmen, die Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, gemäß den geltenden Vorschriften verpflichtet, die Preise von außen sichtbar und lesbar anzubringen, sei es im Schaufenster oder auf einer Außentafel, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben .

Ja, es gibt Ausnahmen bezüglich der Preisauszeichnung in Schaufenstern in Frankreich. Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die nach Maß für den Kunden angefertigt oder ausgeführt werden und deren Preis nicht im Voraus bestimmt werden kann, sind nicht verpflichtet, die Preise im Schaufenster anzuzeigen. Diese Unternehmen müssen jedoch in der Lage sein, Preise klar und genau an Kunden zu kommunizieren, die sie anfordern.

In Frankreich kann die Nichteinhaltung der Regeln für die Preisauszeichnung in Schaufenstern mit Bußgeldern von bis zu 75.000 Euro für ein Unternehmen und 15.000 Euro für einen einzelnen Händler geahndet werden. Darüber hinaus kann auch die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) Kontrollen durchführen und verlangen, dass die Preisauszeichnung unverzüglich in Übereinstimmung gebracht wird. In den schwerwiegendsten Fällen kann sie das Unternehmen auch vor Gericht bringen.

Die Preise müssen in Frankreich in Euro und inklusive Steuern (alle Steuern inbegriffen) angezeigt werden. Die Angabe von Preisen ohne Steuern (ohne Steuern) ist für Gewerbetreibende gestattet, die ausschließlich an andere Gewerbetreibende verkaufen, aber in diesem Fall muss der Hinweis „Preis ohne Steuern“ deutlich angegeben werden.

In Frankreich können Unternehmen die im Fenster angezeigten Preise jederzeit ändern, müssen jedoch sicherstellen, dass sie bestimmte Regeln einhalten. Wenn nämlich der im Schaufenster angezeigte Preis von dem an der Kasse verlangten Preis abweicht, kann dies eine irreführende Geschäftspraxis darstellen und strafbar sein. Händler müssen daher wachsam sein und ihre im Fenster angezeigten Preise regelmäßig aktualisieren, um Probleme zu vermeiden.

In Frankreich sind Unternehmen verpflichtet, die Preise aller von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen im Schaufenster oder am Eingang ihres Geschäfts anzuzeigen. Diese Verpflichtung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind.

Die Regeln für die Preisauszeichnung in Schaufenstern von Unternehmen, die Lebensmittelprodukte anbieten, sind dieselben wie für andere Produkte. Preise müssen für Verbraucher klar, lesbar und sichtbar angezeigt werden. Die Preise müssen in Euro angegeben sein und alle Steuern, einschließlich der Mehrwertsteuer, enthalten. Darüber hinaus müssen Lebensmittel je nach Beschaffenheit und Verpackung bestimmte Kennzeichnungs- und Etikettierungsregeln einhalten. Zu den obligatorischen Angaben zu Lebensmitteln gehören der Produktname, die Zutatenliste, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Lagerbedingungen. Bei Lebensmitteln, die in großen Mengen verkauft werden, gelten ähnliche Regeln für die Preisauszeichnung wie bei anderen Produkten, allerdings müssen die Preise pro Kilogramm oder pro Liter angegeben werden. Auch in loser Schüttung verkaufte Produkte müssen mit den gleichen verpflichtenden Angaben gekennzeichnet sein wie vorverpackte Lebensmittel.

Zu den Geschäftspraktiken gehört die klare und genaue Angabe der Preise von Produkten und Dienstleistungen. Gemäß dem Verbraucherschutzgesetz müssen Händler den Verkaufspreis, den Referenzpreis, den reduzierten Preis, Rabatte und Sonderangebote angeben. Dienstleister, wie zum Beispiel Gastronomen, müssen die Preise für Dienstleistungen sowie Lieferkosten und etwaige Gebühren ausweisen. Wichtig ist auch die Angabe der Maßeinheit, z. B. Kilo, um Verwechslungen zu vermeiden. Händler müssen den Preis genau angeben, damit der Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung treffen kann. Schilder, Plakate und Preiswerbung müssen korrekt sein und dürfen keine Preisfehler aufweisen. Händler sollten auch gezahlte Steuern und Gebühren berücksichtigen, die sich auf den Gesamtpreis auswirken können. Im Falle eines Preisfehlers muss der Händler den Verbraucher unverzüglich informieren und eine faire Lösung anbieten. Verbraucher können irreführende Marketingpraktiken melden und die Nichteinhaltung der Preisgenauigkeitsrichtlinie kann zu Bußgeldern für Händler führen. Auch E-Commerce-Plattformen wie Prestashop verfügen über Preisgenauigkeitsrichtlinien, um sicherzustellen, dass Verbraucher genaue Informationen über die Produkte erhalten, die sie online kaufen.

Zum Schutz der Verbraucher sind Werbetreibende verpflichtet, die Preise für jedes Produkt klar und präzise anzugeben. Es kann jedoch vorkommen, dass einige Produkte falsch etikettiert sind, einen falschen Preis aufweisen oder Barcodes haben, die für optische Lesegeräte nicht lesbar sind. Eine falsche Etikettierung kann dazu führen, dass der angezeigte Verkaufspreis nicht der niedrigste oder beworbene Preis ist, was zu Preisnachlässen und irreführender Rabattwerbung führen kann. Verbraucher haben das Recht, den angezeigten Preis ohne Mehrwertsteuer und Rabatt gemäß der angezeigten Preisliste zu zahlen. Während des Verkaufszeitraums können Produkte in Chargen oder einzeln mit erheblichen Preisnachlässen verkauft werden. Gastronomen müssen außerdem die Preise klar und präzise ausweisen und den Preis des Verkäufers oder Käufers für jedes Produkt angeben. Um den Kauf zu erleichtern, werden die Produkte häufig einzeln verpackt und mit einem Schild versehen, auf dem der Preis angegeben ist. Acquirer-Versender, wie z. B. ISPs, sind ebenfalls verpflichtet, die Tarifsätze für jedes Produkt anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Anzeigepflicht können zum Schutz der Verbraucher Bußgelder verhängt werden.

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